Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat auch die Langhorst Unternehmensgruppe erforderliche Maßnahmen ergriffen.
- Auf dem gesamten Gelände gilt daher eine generelle Maskenpflicht.
- Lkw Fahrer müssen deshalb ab dem Verlassen des Fahrzeuges eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- In den Abfertigungsbereichen darf sich jeweils nur eine Person zur Zeit aufhalten.
- Zur Handdesinfektion sind zudem an allen Zugängen in die Gebäude Desinfektionsspender installiert.
- Grundsätzlich ist zum Personal und anderen Besuchern ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Wir hoffen durch diese Maßnahmen den Prozess der Abfertigung für alle Beteiligten so sicher wie möglich zu gestalten.